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Dezemberhilfen:

Nach § 5 EWSG (Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenen Erdgas und Kunden von Wärme – Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz) informieren wir Sie zu den sog. Dezemberhilfen der Bundesregierung mit den unten stehenden Schreiben:

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